Ab 01.03.2023 treten die Corona-Verordnungen des Landes außer Kraft.
Für die Schulen ergeben sich daraus folgende Konsequenzen:
Entfall der Präsenzpflichtbefreiung von Schülerinnen und Schülern:
Es besteht keine notwendige Absonderung und keine Maskenpflicht mehr. Die Empfehlung lautet, dass man bei Krankheitssymptomen zuhause bleiben soll.
Alle Informationen stehen in dem MD-Schreiben vom 28.02.2023: MD-Schreiben
Der Nachweis des Masernschutzes muss bis 31.07.2022 erfolgen.
Thema | Datei |
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weitere Informationen zum Masernschutz | Merkblatt |
weitere Informationen zum Masernschutz | Bundesgesundheitsministerium |
Falls im Unterricht oder in der Pause ein Unfall von Schülerinnen und Schülern passieren sollte, der einen anschließenden Arztbesuch oder einen Krankentransport oder Krankenhausaufenthalt notwendig macht, gilt folgendes Vorgehen bei der Unfallanzeige:
Schülerinnen und Schüler unserer Schule sind unfallversichert (vgl. Infoblatt der UKBW). Dies deckt allerdings andere Versicherungsfälle nicht ab. Insbesondere ist dringend der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung zu empfehlen.