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Gesundheit

Corona/COVID-19 - Umgang mit Krankheitssymptomen

Aktuelle Regeln für die Schule (ab 01.03.2023)

Ab 01.03.2023 treten die Corona-Verordnungen des Landes außer Kraft. Für die Schulen ergeben sich daraus folgende Konsequenzen:

Entfall der Präsenzpflichtbefreiung von Schülerinnen und Schülern:

  1. Es sind keine neuen Befreiungen mehr möglich, alte Befreiungen können bis zum Ende des Schuljahrs aufrecht erhalten bleiben
  2. Krankheitsbedingte und sonstige Befreiungen sind nur noch gemäß §§ 3ff SchBVO BW möglich.

Informationen zum Umgang mit einem positiven SARS-CoV-2-Ergebnis

Es besteht keine notwendige Absonderung und keine Maskenpflicht mehr. Die Empfehlung lautet, dass man bei Krankheitssymptomen zuhause bleiben soll.

Alle Informationen stehen in dem MD-Schreiben vom 28.02.2023: MD-Schreiben

Hygieneplan

Nachweis des Masernschutzes

Der Nachweis des Masernschutzes muss bis 31.07.2022 erfolgen.

Thema Datei
weitere Informationen zum Masernschutz Merkblatt
weitere Informationen zum Masernschutz Bundesgesundheitsministerium

Unfallanzeige

Falls im Unterricht oder in der Pause ein Unfall von Schülerinnen und Schülern passieren sollte, der einen anschließenden Arztbesuch oder einen Krankentransport oder Krankenhausaufenthalt notwendig macht, gilt folgendes Vorgehen bei der Unfallanzeige:

Unfallversicherung

Schülerinnen und Schüler unserer Schule sind unfallversichert (vgl. Infoblatt der UKBW). Dies deckt allerdings andere Versicherungsfälle nicht ab. Insbesondere ist dringend der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung zu empfehlen.