Inhaltsverzeichnis

Digitalkonzept

Grundlagen und "Digitale Schule"

Gemäß der Anforderung des Kultusministeriums liegt dem Digitalkonzept des Gymnasium Rutesheim das Primat der Pädagogik zu Grunde. Dies bedeutet, dass die Technik niemals zum Selbstzweck eingesetzt werden soll, sondern im Rahmen einer digitalen Didaktik in sinnvoller und verantwortlicher Weise dem Unterricht und der Erreichung von Bildungsstandards dienen muss. Dies impliziert, dass der Einsatz digitaler Technik nicht als „modischer“ Ersatz für bisherige Lösungen dienen kann – oder lediglich, um technisch Machbares auszuschöpfen -, sondern dann lohnend ist, wenn auf Grundlage pädagogisch-didaktischer Überlegungen ein Mehrwert für Lernprozesse entsteht und Unterricht um neue Dimensionen erweitert werden kann.

Medienbildung und digitale Didaktik nehmen am Gymnasium Rutesheim seit Jahren eine zentrale Rolle ein. Seit Oktober 2018 sind wir von der nationalen Initiative „MINT Zukunft schaffen“ als „Digitale Schule“ ausgezeichnet. Dieses Signet wird regelmäßig erneuert – so wurde unsere Schule zuletzt im November 2021 wiederholt als „Digitale Schule“ geehrt.


IT-Ausstattung, E-Learning und Digitale Didaktik

Interaktive Tafeln

Durch die flächendeckende Ausstattung mit interaktiven Tafeln ist der Einsatz digitaler Medien am Gymnasium Rutesheim Alltag. Die Lehrkräfte unterrichten ausschließlich an digitalen Tafeln, die mit Laptop und Dokumentenkamera verbunden sind. Diese stellen keinen bloßen Ersatz für die klassische Kreidetafeln dar, sondern dienen der Steigerung der Unterrichtsqualität, was sich an folgenden beispielhaften Einsatzszenarien zeigen kann:

Mobile Geräte (Tabletwagen, Notebookwagen)

Mehrere mobile iPad-Wagen sind für den Unterricht buchbar. Die Bestückung mit 32 Geräten erlaubt, dass dabei jeder Schüler ein eigenes Gerät verwenden kann. Arbeitsergebnisse können per Screen-Mirroring direkt auf die interaktive Tafel übertragen werden. Dabei haben sich beispielsweise folgende Einsatzgebiete bewährt:

Mehrere mobile Notebookwagen ermöglichen raumunabhängig Unterrichtszenarien, in denen die Arbeit mit einem Notebook oder Desktop-PC lohnender oder effizienter ist als die Nutzung eines Tablets, dies betrifft z.B.

Bei der Konzeption des Basiskurses Medienbildung, der seit dem Schuljahr 2016/17 in den 5. Klassen unterrichtet wird, nimmt sowohl die Arbeit an PCs als auch die Arbeit mit Tablets einen festen Bestandteil ein, sodass die SchülerInnen im Umgang mit sämtlichen schuleigenen Geräten befähigt werden.

Moodle

Als digitale Lern- und Unterrichtsplattform, sowie zur Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülern wird am Gymnasium Rutesheim Moodle eingesetzt. Seit 2024 ist Moodle auch Teil der neuen digitalen Bildungsplattform Schule@BW.

Moodle bietet verschiedenste Möglichkeiten, den Präsenzunterricht digital nicht nur abzubilden sondern auch zu erweitern. Einige Beispiele für die Nutzung von Moodle können sein:

Die Nutzung von Moodle findet flächendeckend in allen Stufen des Gymnasiums statt und wird im Rahmen des Medienbildungsunterrichts in Klasse 5 vorbereitet.

Die MoodleBW App ist aktuell für iOS Betriebssysteme verfügbar und bietet Push-Benachrichtigungen.

Moodle ist auch direkt im Browser erreichbar über Moodle.


Bring Your Own Device (BYOD)

Im Rahmen eines BYOD-Programms können Schülerinnen und Schüler nach entsprechender Schulung und Genehmigung ein privates Tablet für Unterrichtszwecke einsetzen und Nutzungsmöglichkeiten wie die Anfertigung digitaler Unterrichtsaufschriebe, ein strukturiertes Dateimanagement oder die persönliche Organisation mit Kalender und Aufgabenlisten erproben. Im Rahmen einer kontinuierlichen Überprüfung und Weiterentwicklung gelten zum Schuljahr 25/26 folgende neue Rahmenbedingungen, die aus den Erfahrungen und Erprobungen der ersten Jahre entstanden sind:

A. Teilnehmerkreis

Die Teilnahme ist im SJ 25/26 ab Klasse 9 möglich.

Im Schuljahr 2026/27 wird der Einstieg ab Klasse 10 möglich sein.

B. Vorgaben für BYOD-Gerät

Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie in den FAQs.

C. Weitere Voraussetzungen und Anmeldeverfahren

Voraussetzung für die Teilnahme an BYOD ist unter anderem die Teilnahme an Anwendertreffen, die strikte Einhaltung von vereinbarten Nutzungsrichtlinien und eine hohe Kooperationsbereitschaft mit Lehrkräften und MitschülerInnen.

Alle SchülerInnen, die ein privates Tablet im Unterricht einsetzen möchten, müssen dafür offiziell am BYOD-Programm teilnehmen. Das Gerät kann erst dann im Unterricht eingesetzt werden, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

Um sich für das BYOD-Programm zu qualifizieren, ist als erster Schritt das selbstständige Einschreiben in den BYOD-Moodle-Kurs notwendig. Im Kurs werden die Termine der Auftakttreffen bekannt gegeben. Diese finden zu Beginn des Schuljahres und zum Halbjahr statt. Der BYOD-Kurs ist in Moodle im Bereich „ganzschulische Kurse“ oder über die Kurssuche (Alle Kurse) zu finden. Das Einschreibepasswort lautet: BYOD-2025-neu

D. Terminplan und Schritte

  1. Einschreiben in den genannten Moodle-Kurs (s.o.) → ab sofort möglich
  2. Bestellung über das schulspezifische Beschaffungsportal gym-rutesheim.tabletklasse.de. Das Passwort für den Shop lautet: GRH#2025
  3. Die Bestellung muss für eine Teilnahme zum 2. Halbjahr SJ 2025/26 bis 14.12.2025 erfolgen, danach ist der Shop deaktiviert. Eine Beschaffung ist dann nur über den offiziellen tabletklasse-Shop möglich unter Angabe der Schule und selbstständiger Bestellung der Jamf-Lifetimelizenz über den Shop. Weitere Infos in den FAQ.
  4. Den weiteren Einladungen und Schritten folgen. Diese werden über den Moodle-Kurs kommuniziert.

E. Bestellprozess

Im Beschaffungsportal wählen Sie bitte aus:

  1. ein Apple iPad (Empfehlungen siehe FAQ)
  2. die JAMF-Lifetime-Lizenz (Pflicht) (Link zur separaten Beschaffung bei schon vorhandenem iPad)
  3. eine Versicherungsoption 3 oder 5 Jahre (nur bei Bedarf)
  4. ggf. Zubehör (Stift, Hülle, Folie).

Zubehör können Sie gerne auch im freien Handel zu günstigeren Preisen erwerben. Wir weisen explizit darauf hin, dass als Eingabestift kein original Apple Pencil erforderlich ist – Tipps zu Alternativen finden Sie in den FAQs. Die Lieferung der Geräte erfolgt gesammelt an die Schule. Der Ausgabetermin wird wie alle weiteren Schritte per Moodle kommuniziert.

Bei einer separaten Bestellung einer Jamf-Lizenz erfolgt kein Versand. Die Lizenz wird nach dem Kauf automatisch unserem Mobile-Device-Management-System hinzugefügt.

Nutzungsrichtlinien für BYOD

Die Inhalte der „Nutzungsvereinbarung für die Verwendung eines privaten Tablets zu Unterrichtszwecken“ können vorab hier nachgelesen werden:

1. Zweck der Nutzung

Der Schülerin/dem Schüler (im Folgenden „Schüler“ bzw. „Nutzer“) ist die Nutzung eines geeigneten Tablets innerhalb der Schule für Unterrichtszwecke gestattet (z.B. als College-block/Ordner oder für Kalendereinträge und Organisation). Eine Nutzung für private Zwecke (Spiele, Videos, private Kommunikation usw.) ist während der Unterrichtszeit nicht gestattet. Hier gilt die Hausordnung analog zu Smartphones. Der Nutzer verpflichtet sich, an Anwendertreffen teilzunehmen und Erfahrungen hinsichtlich des unterrichtlichen Tableteinsatzes zu teilen.

2. Verhalten im Unterricht

Die Arbeit mit digitalen mobilen Geräten bringt neue Möglichkeiten aber auch Gefahren mit sich. Deshalb stehen BYOD-Nutzer unter besonderer Beobachtung hinsichtlich kooperativem und vorbildlichem Verhalten im Unterricht, insbesondere in Bezug auf die verantwortungsvolle Nutzung des digitalen Geräts.

3. Nutzungsrichtlinien
  • Der Gerätename ist so zu wählen, dass der Nutzer des Geräts eindeutig erkennbar ist.
  • Es ist nicht erlaubt, die Profile der von der Schule verwalteten Geräte zu manipulieren oder außer Kraft zu setzen.
  • Beim Schreiben ist die Nutzung eines Eingabestiftes vorgeschrieben. Die Eingabe per Tastatur ist im Unterricht nicht erwünscht.
  • Das Tablet ist im Unterricht im Offline-Modus zu verwenden. Eine Internetverbindung ist nur nach Genehmigung durch die Lehrkraft zeitweise erlaubt und erfolgt über das WLAN der Schule.
  • Der Schüler ist dafür verantwortlich, dass sein Tablet einsatzbereit ist. Dies betrifft besonders den Akkuladezustand und die Verfügbarkeit der Arbeitsmaterialien im Offline-Zustand.
  • Tafelaufschriebe werden vom Schüler mitgeschrieben und nicht abfotografiert.
  • Unterrichtsmaterialien wie z.B. Arbeitsblätter dürfen ebenfalls nur mit Einverständnis des Fachlehrers fotografiert werden. Eine Verbreitung digitalisierter Dokumente ist in der Regel nicht erlaubt.
  • Das Urheberrecht und die Persönlichkeitsrechte sind jederzeit zu beachten. Insbesondere ist der Persönlichkeitsschutz aller am Schulleben Beteiligten zu beachten. Es dürfen keine Fotos/Videos oder Tonaufnahmen von Mitschülerinnen bzw. Mitschülern oder von Schulpersonal aufgenommen werden ohne deren ausdrückliche Zustimmung.
  • Der Schüler achtet auf Lesbarkeit (vor allem ausreichend große Schrift) und Transparenz, kooperiert jederzeit mit der Lehrkraft und gibt in seine digitalen Unterlagen Einsicht, in gleichem Maße wie dies auch bei analogen Heften und Materialien gehandhabt wird. Aus diesem Grund liegt das Tablet im Unterricht i.d.R. flach auf dem Tisch. Lehrkräfte dürfen jederzeit die Liste der aktiven Apps überprüfen.
  • Bei Leistungsüberprüfungen darf das Tablet nicht genutzt werden.
  • Die Lehrkraft entscheidet darüber, in welchen Phasen des Unterrichts welche Mittel eingesetzt werden. Deshalb ist auch analoges Schreibmaterial (Stift, Papier) jederzeit mitzuführen.
  • Der Schulträger stellt im Rahmen der Lernmittelfreiheit sämtliche Lernmittel in Printversion zur Verfügung. Falls der Schüler zusätzlich eine digitale Version nutzen möchte, ist diese auf eigene Kosten zu beschaffen.
  • Der Schüler ist dafür verantwortlich, regelmäßig Sicherungen des digitalen Schulmaterials zu erstellen.
  • Die Nutzungserlaubnis kann durch die Schule zeitweise oder dauerhaft entzogen werden, wenn ein Verhalten gemäß Punkt 2 nicht erkennbar ist, gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen wird, oder wiederholt anderes schulisches Fehlverhalten vorliegt.
4. Haftungsausschluss

Der Schüler verwendet das Tablet ausdrücklich auf eigenen Wunsch. Von Seiten der Schule wird dies in keiner Weise gefordert oder erwartet. Für die Sicherheit des Gerätes ist der Schüler selbst verantwortlich. Die Schule haftet nicht für Schäden am Gerät, Verlust, Verlust der Daten oder durch die Nutzung entstehende Kosten (z.B. durch In-App-Käufe).

5. Gültigkeit der Nutzungsvereinbarung

Diese Nutzungsvereinbarung gilt bis auf Widerruf.

FAQs zum Thema BYOD

Empfiehlt oder erwartet die Schule eine Teilnahme an BYOD?

Wir erwarten keine Teilnahme am BYOD-Programm, sondern möchten es lediglich allen SchülerInnen, die ohnehin an der unterrichtlichen Nutzung ihres persönlichen Tablets Interesse haben, ermöglichen, ihr Gerät auf begleitete Weise sinnvoll in der Schule einzusetzen. Die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht erfordert in keiner Weise das Mitbringen privater Endgeräte. Immer dann, wenn für eine Unterrichtsstunde mobile Endgeräte benötigt werden, bringt die Lehrkraft einen iPad- oder Notebookwagen mit in den Fachraum, sodass alle SchülerInnen auf ein Gerät zugreifen können.

Welches Tablet samt Zubehör wird von der Schule empfohlen?

Am Gymnasium Rutesheim wurde BYOD plattformunabhängig mit einer Vielzahl von Gerätetypen erprobt. Dabei hat sich herausgestellt, dass aus organisatorischen und technischen Gründen eine Eingrenzung auf Apple iPads sinnvoll ist. Diese können in das schulische Device-Management eingebunden werden und so mit den notwendigen Profilen während der Unterrichtzeit versorgt werden. Dabei sind folgende Spezifikationen sinnvoll:

Können über die Schule vergünstigt Geräte bezogen werden?

Der Erwerb geeigneter Modell ist zu günstigen Konditionen (ähnlich der Internet-Bestpreise) über ein schulspezifisches Beschaffungsportal möglich und empfohlen. Nur so kann das Gerät unkompliziert in das schulische Device-Management aufgenommen werden, was Voraussetzung für die Teilnahme an BYOD ist.

Wir hatten bereits vorab ein Apple iPad besorgt - ist nun keine Teilnahme an BYOD möglich?

In diesem Fall können Sie über das Beschaffungsportal unter dem Punkt MDM-Lizenz eine Jamf-Lifetime-Lizenz für die Aufnahme in das Gerätemanagement erwerben. Danach vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Herrn Rochard zur manuellen Konfiguration des Gerätes. Der Link zum Kauf der Gerätelizenz: https://tabletklasse.de/shop/ipadmanager/jamf-school-lifetime-lizenz/

Bitte beachten Sie, dass das Gerät zur Konfiguration vollständig zurückgesetzt werden muss.

Was bewirkt die schulische Geräteverwaltung und was ist ein "Schulprofil"?

Wenn Geräte über das schulische Gerätemanangement verwaltet werden, erlaubt das der Schule, während der Unterrichtszeit bestimmte Einschränkungen auf den Geräten zu aktivieren. Dies betrifft z.B. nutzbare Apps oder Einschränkungen bezüglich nutzbarer WLAN-Netze. Wichtig: Es ist der Schule dadurch nicht möglich, Daten auf den Geräten einzusehen. Fotos, Videos und andere Dateien bleiben privat. Einsehbar sind ausschließlich Daten zum Gerät, wie Ladestand des Akkus, Speicherkapazität, installierte iOS-Version o.ä.

Wieso kann man erst ab Klasse 9 an BYOD teilnehmen?

Aufgrund gewichtiger didaktischer und pädagogischer Überlegungen verzichten wir in der Unterstufe und Teilen der Mittelstufe bewusst auf den dauerhaften Einsatz mobiler Endgeräte im Unterricht. So ermöglichen wir Lernprozesse und Erfahrungen, die eine wichtige Voraussetzung für den späteren produktiven und lernförderlichen Einsatz digitaler Endgeräte sind. Beispielsweise ist es im Mathematikunterricht von großer Bedeutung zunächst analog mathematische Werkzeuge wie Geodreieck oder Zirkel kennenzulernen und diese mit Bleistift für saubere Konstruktionen zur Problemlösung einzusetzen - bevor später auch dynamische Geometriesoftware wie die App Geogebra zu wichtigen weiterführenden Erkenntnissen führen kann. Auch elementare Erfahrungen in der Heftführung und analogen Selbstorganisation sind wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches digitales Ordnungssystem. Dies schließt jedoch die bewusste Heranführung an die Arbeit mit Tablets und Notebooks bereits in der Unterstufe nicht aus. So werden im Fach Medienbildung in Klasse 5 mit verschiedenen Geräten zahlreiche Einsatzszenarien erprobt, um die SchülerInnen für den sinnvollen und lernförderlichen Einsatz dieser Geräte zu qualifizieren. Werden für bestimmte Unterrichtsstunden Tablets benötigt, so bringt die Lehrkraft eine mobile Einheit in Klassenstärke mit in den Unterrichtsraum, sodass alle SchülerInnen mit einem Gerät arbeiten können. Darüber hinaus hat sich im Unterrichtsalltag gezeigt, dass ein verantwortungsvolle Umgang Unterrichtstablets in höheren Klassen besser gelingt und das Ablenkungspotenzial der Geräte besser kontrolliert werden können. Dies gewährleistet eine sinnvolle und zielgerichtete Nutzung der Tablets.

Kann die Schule digitale Schulbücher beschaffen?

Der Schulträger stellt im Rahmen der Lernmittelfreiheit sämtliche Lernmittel in Printversion zur Verfügung. Falls SchülerInnen zusätzlich digitale Versionen nutzen möchten, können diese selbstständig beschafft werden. Eine Besorgung über die Schule ist darüber hinaus auch aus organisatorischen Gründen nicht möglich, da die Vielzahl der Verlage leider keine praktikablen Verwaltungs- und Buchungstools für Schulen zur Verfügung stellen. Auf das Mitbringen der Printversion kann in der Regel dennoch nicht verzichtet werden, da die Erfahrungen zeigen, dass für ein produktives Lernen und Arbeiten in den meisten Fällen die Kombination von analogen und digitalen Mitteln erforderlich ist - so kann beispielsweise die parallele Betrachtung mehrerer Diagramme und die Erstellung eines übersichtlichen Heftaufschriebes auf der begrenzten Fläche eines Tablets nicht gewährleistet werden. Dies berichten auch SchülerInnen, die ein Tablet in Großformat besitzen.  

Digitale Kommunikation

Am Gymnasium Rutesheim nutzen wir digitale Informations- und Kommunikationswege, soweit dies im rechtlichen Rahmen zulässig ist.

Über WebUntis hat jede/r SchülerIn Zugang zu einem persönlichen Stunden- und Vertretungsplan. Darüber hinaus sind Hausaufgaben und persönliche Fehlzeiten einsehbar. Die Fehlzeitenverwaltung in der Oberstufe erfolgt ebenfalls mit WebUntis.


Datenschutz

Datenschutzbeauftragter an unserer Schule ist Hendrik Soppa hendrik.soppa@bw.schule