Gemäß der Anforderung des Kultusministeriums liegt dem Digitalkonzept des Gymnasium Rutesheim das Primat der Pädagogik zu Grunde. Dies bedeutet, dass die Technik niemals zum Selbstzweck eingesetzt werden soll, sondern im Rahmen einer digitalen Didaktik in sinnvoller und verantwortlicher Weise dem Unterricht und der Erreichung von Bildungsstandards dienen muss. Dies impliziert, dass der Einsatz digitaler Technik nicht als „modischer“ Ersatz für bisherige Lösungen dienen kann – oder lediglich, um technisch Machbares auszuschöpfen -, sondern dann lohnend ist, wenn auf Grundlage pädagogisch-didaktischer Überlegungen ein Mehrwert für Lernprozesse entsteht und Unterricht um neue Dimensionen erweitert werden kann.
Medienbildung und digitale Didaktik nehmen am Gymnasium Rutesheim seit Jahren eine zentrale Rolle ein. Seit Oktober 2018 sind wir von der nationalen Initiative „MINT Zukunft schaffen“ als „Digitale Schule“ ausgezeichnet. Dieses Signet wird regelmäßig erneuert – so wurde unsere Schule zuletzt im November 2021 wiederholt als „Digitale Schule“ geehrt.
Durch die flächendeckende Ausstattung mit interaktiven Tafeln ist der Einsatz digitaler Medien am Gymnasium Rutesheim Alltag. Die Lehrkräfte unterrichten ausschließlich an digitalen Tafeln, die mit Laptop und Dokumentenkamera verbunden sind. Diese stellen keinen bloßen Ersatz für die klassische Kreidetafeln dar, sondern dienen der Steigerung der Unterrichtsqualität, was sich an folgenden beispielhaften Einsatzszenarien zeigen kann:
Mehrere mobile iPad-Wagen sind für den Unterricht buchbar. Die Bestückung mit 32 Geräten erlaubt, dass dabei jeder Schüler ein eigenes Gerät verwenden kann. Arbeitsergebnisse können per Screen-Mirroring direkt auf die interaktive Tafel übertragen werden. Dabei haben sich beispielsweise folgende Einsatzgebiete bewährt:
Mehrere mobile Notebookwagen ermöglichen raumunabhängig Unterrichtszenarien, in denen die Arbeit mit einem Notebook oder Desktop-PC lohnender oder effizienter ist als die Nutzung eines Tablets, dies betrifft z.B.
Bei der Konzeption des Basiskurses Medienbildung, der seit dem Schuljahr 2016/17 in den 5. Klassen unterrichtet wird, nimmt sowohl die Arbeit an PCs als auch die Arbeit mit Tablets einen festen Bestandteil ein, sodass die SchülerInnen im Umgang mit sämtlichen schuleigenen Geräten befähigt werden.
Als digitale Lern- und Unterrichtsplattform, sowie zur Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülern wird am Gymnasium Rutesheim Moodle eingesetzt. Seit 2024 ist Moodle auch Teil der neuen digitalen Bildungsplattform SCHULE@bw. Moodle bietet verschiedenste Möglichkeiten, den Präsenzunterricht digital nicht nur abzubilden sondern auch zu erweitern. Einige Beispiele für die Nutzung von Moodle können sein:
Die Nutzung von Moodle findet flächendeckend in allen Stufen des Gymnasiums statt und wird im Rahmen des Medienbildungsunterrichts in Klasse 5 vorbereitet.
Im Rahmen einer BYOD-Testphase konnten Schülerinnen und Schüler in den vergangenen Schuljahren seit 2020/21 nach entsprechender Schulung und Genehmigung ein privates Tablet für Unterrichtszwecke einsetzen und Nutzungsmöglichkeiten wie die Anfertigung digitaler Unterrichtsaufschriebe, ein strukturiertes Dateimanagement oder die persönliche Organisation mit Kalender und Aufgabenlisten erproben.
Aktuell wird das BYOD-Programm weitergeführt – ab Klasse 8 kann es so Schülerinnen und Schülern ermöglicht werden, auf eigenen Wunsch ihr privates Tablet im Unterricht zu verwenden.
Voraussetzung für die Teilnahme an BYOD ist unter anderem die Teilnahme an Anwendertreffen, die strikte Einhaltung von vereinbarten Nutzungsrichtlinien und eine hohe Kooperationsbereitschaft mit Lehrkräften und MitschülerInnen.
Alle SchülerInnen, die im Schuljahr 2023/24 ein privates Tablet im Unterricht einsetzen möchten, müssen dafür offiziell am BYOD-Programm teilnehmen. Erst nach
kann das Tablet im Unterricht eingesetzt werden.
Um sich für das BYOD-Programm zu qualifizieren, ist als erster Schritt das selbstständige Einschreiben in den BYOD-Moodle-Kurs notwendig. Im Kurs werden die etwa zu den Ferienabschnitten stattfindenden Termine des Auftakttreffens bekannt gegeben.
Der BYOD-Kurs ist in Moodle im Bereich „ganzschulische Kurse“ oder über die Kurssuche zu finden. Das Einschreibepasswort lautet: BYOD-2024-start
Die Inhalte der „Nutzungsvereinbarung für die Verwendung eines privaten Tablets zu Unterrichtszwecken“ können vorab hier nachgelesen werden:
1. Zweck der Nutzung
Der Schülerin/ Dem Schüler (im Folgenden „Schüler“) ist die Nutzung eines geeigneten Tablets innerhalb der Schule für Unterrichtszwecke gestattet (z.B. als Collegeblock/Ordner oder für Kalendereinträge und Organisation). Der Schüler verpflichtet sich, an Anwendertreffen teilzunehmen und seine Erfahrungen hinsichtlich des unterrichtlichen Tableteinsatzes zu teilen.
2. Nutzungsrichtlinien
3. Haftungsausschluss
Der Schüler verwendet das Tablet ausdrücklich auf eigenen Wunsch. Von Seiten der Schule wird dies in keiner Weise gefordert oder erwartet. Für die Sicherheit des Gerätes ist der Schüler selbst verantwortlich. Die Schule haftet nicht für Schäden am Gerät oder Verlust.
4. Gültigkeit der Nutzungsvereinbarung
Diese Nutzungsvereinbarung gilt bis auf Widerruf.
Empfiehlt oder erwartet die Schule eine Teilnahme an BYOD?
Wir erwarten keine Teilnahme am BYOD-Programm, sondern möchten es lediglich allen SchülerInnen, die ohnehin an der unterrichtlichen Nutzung ihres persönlichen Tablets Interesse haben, ermöglichen, ihr Gerät auf begleitete Weise sinnvoll in der Schule einzusetzen. Die Teilnahme am Unterricht erfordert in keiner Weise das Mitbringen privater Endgeräte. Immer dann, wenn für eine Unterrichtsstunde mobile Endgeräte benötigt werden, bringt die Lehrkraft einen iPad- oder Notebookwagen mit in den Fachraum, sodass alle SchülerInnen auf ein Gerät zugreifen können.
Welches Tablet wird von der Schule empfohlen?
Wir haben keine Empfehlung für bestimmte Modelle. Allerdings sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:
Können über die Schule vergünstigt Geräte bezogen werden?
Viele Onlineshops suggerieren, dass besondere Angebote und „Schnäppchen“ für SchülerInnen angeboten würden, oder diese über die Schule selbst verfügbar seien. In aller Regel sind diese Angebote weit weniger attraktiv als übliche Onlineangebote - über Vergleichsportale lassen sich die aktuell günstigsten Anbieter leicht finden. Einen Kauf über einen Schul-Account können wir nicht anbieten.
Wieso kann man erst ab Klasse 8 an BYOD teilnehmen?
Aufgrund gewichtiger didaktischer und pädagogischer Überlegungen verzichten wir in der Unterstufe bewusst auf den dauerhaften Einsatz mobiler Endgeräte im Unterricht. So ermöglichen wir Lernprozesse und Erfahrungen, die eine wichtige Voraussetzung für den späteren produktiven und lernförderlichen Einsatz digitaler Endgeräte sind. Beispielsweise ist es im Mathematikunterricht von großer Bedeutung zunächst analog mathematische Werkzeuge wie Geodreieck oder Zirkel kennenzulernen und diese mit Bleistift für saubere Konstruktionen zur Problemlösung einzusetzen - bevor in der Mittelstufe auch dynamische Geometriesoftware wie die App Geogebra zu wichtigen weiterführenden Erkenntnissen führen kann. Auch elementare Erfahrungen in der Heftführung und analogen Selbstorganisation sind wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches digitales Ordnungssystem. Wichtige Aspekte aus den Bereichen Datensicherheit und Datenschutz sowie der Beachtung von Persönlichkeits- oder Urheberrechten erfordern entsprechende Kenntnisse, welche in Klasse 8 im Aufbaukurs Informatik zusätzlich vertieft werden.
Dies schließt jedoch die bewusste Heranführung an die Arbeit mit Tablets und Notebooks bereits in der Unterstufe nicht aus. So werden im Fach Medienbildung in Klasse 5 für beide Geräteversionen zahlreiche Einsatzszenarien erprobt, um die SchülerInnen für den sinnvollen und lernförderlichen Einsatz dieser Geräte zu qualifizieren. Werden für bestimmte Unterrichtsstunden Tablets benötigt, so bringt die Lehrkraft eine mobile Einheit in Klassenstärke mit in den Unterrichtsraum, sodass alle SchülerInnen mit einem Gerät arbeiten können.
Kann die Schule digitale Schulbücher beschaffen?
Der Schulträger stellt im Rahmen der Lernmittelfreiheit sämtliche Lernmittel in Printversion zur Verfügung. Falls SchülerInnen zusätzlich digitale Versionen nutzen möchten, können diese selbstständig beschafft werden. Sollte dafür eine entsprechende Bestätigung seitens der Schule erforderlich sein, kann diese in den Downloads des BYOD-Moodle-Kurses abgerufen werden.
Eine Besorgung über die Schule ist darüber hinaus auch aus organisatorischen Gründen nicht möglich, da die Vielzahl der Verlage leider immer noch keine praktikablen Verwaltungs- und Buchungstools für Schulen zur Verfügung stellen.
Auf das Mitbringen der Printversion kann in der Regel dennoch nicht verzichtet werden, da die Erfahrungen aus der BYOD-Pilotphase zeigen, dass für ein produktives Lernen und Arbeiten in den meisten Fällen die Kombination von analogen und digitalen Mitteln erforderlich ist - so kann beispielsweise die parallele Betrachtung mehrerer Diagramme und die Erstellung eines übersichtlichen Heftaufschriebes auf der begrenzten Fläche eines Tablets nicht gewährleistet werden. Dies berichten auch SchülerInnen, die ein Tablet in Großformat besitzen.
Am Gymnasium Rutesheim nutzen wir digitale Informations- und Kommunikationswege, soweit dies im rechtlichen Rahmen zulässig ist.
Über WebUntis hat jede/r SchülerIn Zugang zu einem persönlichen Stunden- und Vertretungsplan. Darüber hinaus sind Hausaufgaben und persönliche Fehlzeiten einsehbar. Die Fehlzeitenverwaltung in der Oberstufe erfolgt ebenfalls mit WebUntis.
Datenschutzbeauftragter an unserer Schule ist Hendrik Soppa datenschutz@gymrut.de