Beratung am Gymnasium Rutesheim

Die Leitgedanken des Gymnasiums Rutesheim stellen die schulische und persönliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt des schulischen Handelns.

Deshalb ist es uns wichtig, dass Schülerinnen und Schüler individuell gefördert und beraten werden.

An unserer Schule stehen dazu zahlreiche Fachkräfte zur Verfügung, die für Schülerinnen und Schüler aber auch für deren Eltern da sind bei Fragen

• zur allgemeinen schulischen Entwicklung
• zur Berufs- und Studienberatung
• zur sozialen Unterstützung in problematischen Schul- und Lebenssituationen
• zur individuellen Lernförderung
• zu allgemein organisatorischen Anliegen

Unsere Angebote richten sich an Schülerinnen und Schüler und auch an Eltern. Alle Gesprächsinhalte werden streng vertraulich behandelt. Erreichbar sind alle beratenden Lehrerinnen und Lehrer über ihre dienstliche E-Mail Adresse. Auf der Homepage des Gymnasium befindet sich eine Übersicht über das Beratungsangebot und die Ansprechpartner: Pädagogische Beratung

Beratungslehrer

Der Beratungslehrer unterstützt Schüler und Eltern bei der Beratung und Bewältigung von Schulschwierigkeiten insofern die Möglichkeiten hierzu im pädagogischen Bereich liegen. Insbesondere sind dabei Leistungsschwächen (Leistungsabfall und Leistungsschwankungen) sowie Lernschwierigkeiten zu nennen.

  • Beratung in Fragen der Wahl der weiteren Schullaufbahn
  • Information über das berufliche Schulwesen für Schüler und Eltern der Klassenstufe 9
  • Unterstützung des für die Berufsorientierung zuständigen Kollegen (u.a. bei der Durchführung des Berufswahltests)
  • Weitergabe von Informationsmaterial und Adressen an Ratsuchende

Schulsozialarbeit

  • Ganzheitliche sozialpädagogische Arbeit von Fachkräften der Jugendhilfe im Zusammenwirken mit der Schule.
  • Unterstützung über den Erziehungsauftrag der Schule hinaus, bei besonderen pädagogischen und sozialen Aufgabenstellungen/ komplexen Problemstellungen einzelner Schüler oder deren Familien und in den Klassen, in der Schule und im Gemeinwesen.

Gesetzliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch VIII, Kinder- und Jugendhilfe Zuordnung zum § 13 Jugendsozialarbeit, Absatz 1:

„Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“ Träger: Freie und öffentliche Träger, z.T. Gemeinden

Formale Rahmenbedingungen und Voraussetzungen

  • Für die Ratsuchenden ist das Unterstützungsangebot grundsätzlich kostenlos, für die Schule können Kosten anfallen
  • Der Schulsozialarbeiter berät und unterstützt grundsätzlich neutral und unabhängig (allerdings hat der Anstellungsträger dienstlich und fachlich Weisungsrecht)
  • Der Schulsozialarbeiter unterliegt grundsätzlich der Schweigepflicht, eine Ausnahme stellen die Kindeswohlgefährdung und die Offenbarungspflicht bei Selbst- oder Fremdgefährdung (§ 203 StGB) dar
    „Vertraulichkeit und Schweigepflicht sind entscheidende Voraussetzungen für die Beratung und Einzelhilfe. Dazu gehört unabdingbar, dass ein Schulsozialarbeiter Informationen nur dann an Dritte wie Eltern, Lehrkräfte oder Jugendamt weiter gibt, wenn das Kind oder der Jugendliche damit einverstanden ist“
  • Das Angebot der Schulsozialarbeit ist eine aufsuchende Form der Jugendhilfe

Leistungsspektrum und Tätigkeitsprofil

  • Innerschulische und außerschulische Vernetzung
  • Einzelhilfe und Beratung zur Bewältigung von Schulschwierigkeiten und in individuellen Problemlagen
  • Schulschwierigkeiten, -Verweigerung
  • Probleme der Persönlichkeitsentwicklung
  • Konflikte mit Eltern, Lehrern, Mitschülern
  • Soziale Auffälligkeiten
  • Sozialpädagogische Gruppenarbeit, Projekte, Arbeit mit Schulklassen

Unsere Schulsozialarbeiterin Frau Tamara Bauer erreichen Sie unter schulsozialarbeit@GymRut.de