Digitalkonzept

Grundlagen und "Digitale Schule"

Gemäß der Anforderung des Kultusministeriums liegt dem Digitalkonzept des Gymnasium Rutesheim das Primat der Pädagogik zu Grunde. Dies bedeutet, dass die Technik niemals zum Selbstzweck eingesetzt werden soll, sondern im Rahmen einer digitalen Didaktik in sinnvoller und verantwortlicher Weise dem Unterricht und der Erreichung von Bildungsstandards dienen muss. Dies impliziert, dass der Einsatz digitaler Technik nicht als „modischer“ Ersatz für bisherige Lösungen dienen kann – oder lediglich, um technisch Machbares auszuschöpfen -, sondern dann lohnend ist, wenn auf Grundlage pädagogisch-didaktischer Überlegungen ein Mehrwert für Lernprozesse entsteht und Unterricht um neue Dimensionen erweitert werden kann.

Medienbildung und digitale Didaktik nehmen am Gymnasium Rutesheim seit Jahren eine zentrale Rolle ein. Seit Oktober 2018 sind wir von der nationalen Initiative „MINT Zukunft schaffen“ als „Digitale Schule“ ausgezeichnet. Dieses Signet wird regelmäßig erneuert – so wurde unsere Schule zuletzt im November 2021 wiederholt als „Digitale Schule“ geehrt.


IT-Ausstattung, E-Learning und Digitale Didaktik

Interaktive Tafeln

Durch die flächendeckende Ausstattung mit interaktiven Tafeln ist der Einsatz digitaler Medien am Gymnasium Rutesheim Alltag. Die Lehrkräfte unterrichten ausschließlich an digitalen Tafeln, die mit Laptop und Dokumentenkamera verbunden sind. Diese stellen keinen bloßen Ersatz für die klassische Kreidetafeln dar, sondern dienen der Steigerung der Unterrichtsqualität, was sich an folgenden beispielhaften Einsatzszenarien zeigen kann:

  • Mit Hilfe einer interaktiven Tafelsoftware können Lehrkräfte ansprechende digitale und dynamische Tafelbilder erstellen, verschiedene Ebenen nutzen, vorbereitetes Print-, Audio- oder Videomaterial einbinden und auf frühere Arbeitsergebnisse zugreifen.
  • Schülerarbeiten können in Kombination mit der Dokumentenkamera jederzeit digital erfasst werden und so an der Tafel gemeinsam betrachtet und bearbeitet werden.
  • Durch die Internetanbindung der Laptops kann an den Tafeln auf aktuelles und authentisches Audio- und Videomaterial zurückgegriffen werden.
  • Alle Fachräume verfügen über fachspezifische Software, beispielsweise sind in den Mathematik-Fachräumen Taschenrechner-Emulatoren und die dynamische Geometriesoftware Geogebra vorhanden.
  • In allen modernen Fremdsprachen wird mit den digitalen Unterrichtsassistenten der Verlage gearbeitet (z.B. in Englisch: Digitaler Unterrichtsassistent für Green Line). Darüber hinaus befindet sich das gesamte Audio- und Videomaterial des Lehrwerkes auf den Notebooks, so dass Hör- und Hör-/Sehverstehensübungen in hoher Qualität über das Lautsprechersystem der digitalen Tafeln ausgegeben werden können.

Mobile Geräte (Tabletwagen, Notebookwagen)

Mehrere mobile iPad-Wagen sind für den Unterricht buchbar. Die Bestückung mit 32 Geräten erlaubt, dass dabei jeder Schüler ein eigenes Gerät verwenden kann. Arbeitsergebnisse können per Screen-Mirroring direkt auf die interaktive Tafel übertragen werden. Dabei haben sich beispielsweise folgende Einsatzgebiete bewährt:

  • Online-Recherchen können mit Hilfe der Tablets vor Ort im Fachraum durchgeführt werden – ein zeit- und konzentrationsraubender Wechsel in den PC-Raum ist nicht mehr nötig.
  • Erklärvideos und Hörspiele können von SchülerInnen im Unterricht produziert werden.
  • In Videoanalysen kann im Seminarkurs die Vortragsweise der Teilnehmer gefilmt und anhand verschiedener Kriterien wie Rhetorik oder Körperhaltung untersucht werden.
  • Im Fach Sport dienen Videoaufnahmen der Analyse von Bewegungsabläufen.
  • Im Kunstunterricht können Fotoprojekte zum Thema Raum und Perspektive durchgeführt werden sowie kreative Stopmotionfilme erstellt werden.
  • Fachspezifische Apps kommen in vielen Unterrichtssituationen zum Einsatz.

Mehrere mobile Notebookwagen ermöglichen raumunabhängig Unterrichtszenarien, in denen die Arbeit mit einem Notebook oder Desktop-PC lohnender oder effizienter ist als die Nutzung eines Tablets, dies betrifft z.B.

  • die Arbeit mit Tabellenkalkulationsprogrammen im Fach Mathematik
  • Messwerterfassungen und Auswertungen in naturwissenschaftlichen Fächern
  • Programmierprojekte in NWT, IMP und Informatik
  • oder grafisches Arbeiten im Bereich Kunst.

Bei der Konzeption des Basiskurses Medienbildung, der seit dem Schuljahr 2016/17 in den 5. Klassen unterrichtet wird, nimmt sowohl die Arbeit an PCs als auch die Arbeit mit Tablets einen festen Bestandteil ein, sodass die SchülerInnen im Umgang mit sämtlichen schuleigenen Geräten befähigt werden.

Moodle

Als digitale Lern- und Unterrichtsplattform, sowie zur Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülern wird am Gymnasium Rutesheim Moodle eingesetzt. Seit 2024 ist Moodle auch Teil der neuen digitalen Bildungsplattform SCHULE@bw. Moodle bietet verschiedenste Möglichkeiten, den Präsenzunterricht digital nicht nur abzubilden sondern auch zu erweitern. Einige Beispiele für die Nutzung von Moodle können sein:

  • Hinterlegen von zusätzlichen Materialien zur Vertiefung des Unterrichts,
  • Differenzierung im Unterricht durch digitale Bereitstellung unterschiedlicher Aufgabenniveaus,
  • Überprüfung von Inhalten in Form von digitalen Tests in verschiedensten Formaten und mit direkter Auswertung,
  • Stellen von Arbeitsaufträgen in Moodle und Möglichkeit zur Abgabe der Schülerarbeiten,
  • Korrektur von online eingereichten Schülerergebnissen und
  • Feedbackfunktion
  • Kommunikation: Chatartige Nachrichtenfunktion zum Austausch zwischen Schülern und Lehrkräften
  • diverse Tools zur Organisation des Schulalltags, wie Umfragen, Abstimmungen, Gruppenwahlen für Veranstaltungen etc…

Die Nutzung von Moodle findet flächendeckend in allen Stufen des Gymnasiums statt und wird im Rahmen des Medienbildungsunterrichts in Klasse 5 vorbereitet.


Bring Your Own Device (BYOD)

Im Rahmen einer BYOD-Testphase konnten Schülerinnen und Schüler in den vergangenen Schuljahren seit 2020/21 nach entsprechender Schulung und Genehmigung ein privates Tablet für Unterrichtszwecke einsetzen und Nutzungsmöglichkeiten wie die Anfertigung digitaler Unterrichtsaufschriebe, ein strukturiertes Dateimanagement oder die persönliche Organisation mit Kalender und Aufgabenlisten erproben.

Aktuell wird das BYOD-Programm weitergeführt – ab Klasse 8 kann es so Schülerinnen und Schülern ermöglicht werden, auf eigenen Wunsch ihr privates Tablet im Unterricht zu verwenden.

Voraussetzungen und Anmeldeverfahren

Voraussetzung für die Teilnahme an BYOD ist unter anderem die Teilnahme an Anwendertreffen, die strikte Einhaltung von vereinbarten Nutzungsrichtlinien und eine hohe Kooperationsbereitschaft mit Lehrkräften und MitschülerInnen.

Alle SchülerInnen, die im Schuljahr 2023/24 ein privates Tablet im Unterricht einsetzen möchten, müssen dafür offiziell am BYOD-Programm teilnehmen. Erst nach

  • erfolgter Teilnahme an einem Auftakt- und Anwendertreffen,
  • der Anerkennung der Nutzungsregeln von Schüler- und Elternseite
  • sowie erfolgreicher schriftlicher Genehmigung durch die Schule (Hinweis: im Einzelfall kann z.B. eklatantes Fehlverhalten einer Eignung des Schülers für BYOD und damit einer Genehmigung im Wege stehen)

kann das Tablet im Unterricht eingesetzt werden.

Um sich für das BYOD-Programm zu qualifizieren, ist als erster Schritt das selbstständige Einschreiben in den BYOD-Moodle-Kurs notwendig. Im Kurs werden die etwa zu den Ferienabschnitten stattfindenden Termine des Auftakttreffens bekannt gegeben.

Der BYOD-Kurs ist in Moodle im Bereich „ganzschulische Kurse“ oder über die Kurssuche zu finden. Das Einschreibepasswort lautet: BYOD-2024-start

Nutzungsrichtlinien für BYOD

Die Inhalte der „Nutzungsvereinbarung für die Verwendung eines privaten Tablets zu Unterrichtszwecken“ können vorab hier nachgelesen werden:

1. Zweck der Nutzung

Der Schülerin/ Dem Schüler (im Folgenden „Schüler“) ist die Nutzung eines geeigneten Tablets innerhalb der Schule für Unterrichtszwecke gestattet (z.B. als Collegeblock/Ordner oder für Kalendereinträge und Organisation). Der Schüler verpflichtet sich, an Anwendertreffen teilzunehmen und seine Erfahrungen hinsichtlich des unterrichtlichen Tableteinsatzes zu teilen.

2. Nutzungsrichtlinien

  • Beim Schreiben ist die Nutzung eines Eingabestiftes vorgeschrieben. Die Eingabe per Tastatur ist im Unterricht nicht erwünscht. Insofern sind nur Geräte zugelassen, die per Eingabestift bedient werden können.
  • Das Tablet ist im Unterricht im Offline-Modus zu verwenden. Eine Internetverbindung ist nur nach Genehmigung durch die Lehrkraft zeitweise erlaubt und erfolgt i.d.R. über das WLAN der Schule.
  • Der Schüler ist dafür verantwortlich, dass sein Tablet einsatzbereit ist. Dies betrifft besonders den Akkuladezustand und die Verfügbarkeit der Arbeitsmaterialien im Offline-Zustand.
  • Tafelaufschriebe werden vom Schüler mitgeschrieben und nicht abfotografiert. Generell dürfen Mitschüler und Lehrkräfte nicht fotografiert oder aufgenommen werden, es sei denn, dies wird im Rahmen eines Unterrichtsprojektes explizit von der Lehrkraft und allen Beteiligten erlaubt.
  • Unterrichtsmaterialien wie z.B. Arbeitsblätter dürfen ebenfalls nur mit Einverständnis des Fachlehrers fotografiert werden. Eine Verbreitung digitalisierter Dokumente ist in der Regel nicht erlaubt.
  • Das Urheberrecht und die Persönlichkeitsrechte sind jederzeit zu beachten.
  • Der Schüler achtet auf Lesbarkeit und Transparenz, kooperiert jederzeit mit der Lehrkraft und gibt in seine digitalen Unterlagen Einsicht, in gleichem Maße wie dies auch bei analogen Heften und Materialien gehandhabt wird. Aus diesem Grund liegt das Tablet im Unterricht i.d.R. flach auf dem Tisch.
  • Bei Leistungsüberprüfungen darf das Tablet nicht genutzt werden.
  • In bestimmten Unterrichtssituationen ist das Arbeiten mit analogen Schreibmaterialien notwendig und der Tableteinsatz nicht möglich (z.B. beim gemeinsamen Erstellen von Plakaten, beim gegenseitigen Korrigieren von Texten, oder bei der Verwendung mathematischer Werkzeuge).
  • Der Schulträger stellt im Rahmen der Lernmittelfreiheit sämtliche Lernmittel in Printversion zur Verfügung. Falls der Schüler zusätzlich eine digitale Version nutzen möchte, kann diese von ihm selbstständig beschafft werden.
  • Bei Regelverstößen oder Verweigerung der Kooperation mit Lehrkräften kann die Arbeit mit dem Tablet jederzeit teilweise eingeschränkt oder vollständig untersagt werden.

3. Haftungsausschluss

Der Schüler verwendet das Tablet ausdrücklich auf eigenen Wunsch. Von Seiten der Schule wird dies in keiner Weise gefordert oder erwartet. Für die Sicherheit des Gerätes ist der Schüler selbst verantwortlich. Die Schule haftet nicht für Schäden am Gerät oder Verlust.

4. Gültigkeit der Nutzungsvereinbarung

Diese Nutzungsvereinbarung gilt bis auf Widerruf.

FAQs zum Thema BYOD

Empfiehlt oder erwartet die Schule eine Teilnahme an BYOD?

Wir erwarten keine Teilnahme am BYOD-Programm, sondern möchten es lediglich allen SchülerInnen, die ohnehin an der unterrichtlichen Nutzung ihres persönlichen Tablets Interesse haben, ermöglichen, ihr Gerät auf begleitete Weise sinnvoll in der Schule einzusetzen. Die Teilnahme am Unterricht erfordert in keiner Weise das Mitbringen privater Endgeräte. Immer dann, wenn für eine Unterrichtsstunde mobile Endgeräte benötigt werden, bringt die Lehrkraft einen iPad- oder Notebookwagen mit in den Fachraum, sodass alle SchülerInnen auf ein Gerät zugreifen können.

Welches Tablet wird von der Schule empfohlen?

Wir haben keine Empfehlung für bestimmte Modelle. Allerdings sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Für den Einsatz im Unterrichtsraum sind reine Notebookmodelle nicht geeignet und zugelassen, da Sitzen „hinter“ einem Bildschirm und ein Mitschreiben per Tastatur in vielen Situationen der Lehr- und Lernprozesse nicht dienlich ist. Stattdessen soll das Gerät im Tabletmodus benutzt werden.
  • Die Größe des Gerätes sollte handlich, aber nicht zu klein sein, so ist beispielsweise das „iPad mini“-Modell mit 7,9„-Bildschirm weniger geeignet.
  • Für eine digitale Heftführung wird für das Tablet ein Eingabestift benötigt.
  • Die Akkulaufzeit des Gerätes sollte für einen Schultag ausreichen.

Können über die Schule vergünstigt Geräte bezogen werden?

Viele Onlineshops suggerieren, dass besondere Angebote und „Schnäppchen“ für SchülerInnen angeboten würden, oder diese über die Schule selbst verfügbar seien. In aller Regel sind diese Angebote weit weniger attraktiv als übliche Onlineangebote - über Vergleichsportale lassen sich die aktuell günstigsten Anbieter leicht finden. Einen Kauf über einen Schul-Account können wir nicht anbieten.

Wieso kann man erst ab Klasse 8 an BYOD teilnehmen?

Aufgrund gewichtiger didaktischer und pädagogischer Überlegungen verzichten wir in der Unterstufe bewusst auf den dauerhaften Einsatz mobiler Endgeräte im Unterricht. So ermöglichen wir Lernprozesse und Erfahrungen, die eine wichtige Voraussetzung für den späteren produktiven und lernförderlichen Einsatz digitaler Endgeräte sind. Beispielsweise ist es im Mathematikunterricht von großer Bedeutung zunächst analog mathematische Werkzeuge wie Geodreieck oder Zirkel kennenzulernen und diese mit Bleistift für saubere Konstruktionen zur Problemlösung einzusetzen - bevor in der Mittelstufe auch dynamische Geometriesoftware wie die App Geogebra zu wichtigen weiterführenden Erkenntnissen führen kann. Auch elementare Erfahrungen in der Heftführung und analogen Selbstorganisation sind wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches digitales Ordnungssystem. Wichtige Aspekte aus den Bereichen Datensicherheit und Datenschutz sowie der Beachtung von Persönlichkeits- oder Urheberrechten erfordern entsprechende Kenntnisse, welche in Klasse 8 im Aufbaukurs Informatik zusätzlich vertieft werden.

Dies schließt jedoch die bewusste Heranführung an die Arbeit mit Tablets und Notebooks bereits in der Unterstufe nicht aus. So werden im Fach Medienbildung in Klasse 5 für beide Geräteversionen zahlreiche Einsatzszenarien erprobt, um die SchülerInnen für den sinnvollen und lernförderlichen Einsatz dieser Geräte zu qualifizieren. Werden für bestimmte Unterrichtsstunden Tablets benötigt, so bringt die Lehrkraft eine mobile Einheit in Klassenstärke mit in den Unterrichtsraum, sodass alle SchülerInnen mit einem Gerät arbeiten können.

Kann die Schule digitale Schulbücher beschaffen?

Der Schulträger stellt im Rahmen der Lernmittelfreiheit sämtliche Lernmittel in Printversion zur Verfügung. Falls SchülerInnen zusätzlich digitale Versionen nutzen möchten, können diese selbstständig beschafft werden. Sollte dafür eine entsprechende Bestätigung seitens der Schule erforderlich sein, kann diese in den Downloads des BYOD-Moodle-Kurses abgerufen werden.

Eine Besorgung über die Schule ist darüber hinaus auch aus organisatorischen Gründen nicht möglich, da die Vielzahl der Verlage leider immer noch keine praktikablen Verwaltungs- und Buchungstools für Schulen zur Verfügung stellen.

Auf das Mitbringen der Printversion kann in der Regel dennoch nicht verzichtet werden, da die Erfahrungen aus der BYOD-Pilotphase zeigen, dass für ein produktives Lernen und Arbeiten in den meisten Fällen die Kombination von analogen und digitalen Mitteln erforderlich ist - so kann beispielsweise die parallele Betrachtung mehrerer Diagramme und die Erstellung eines übersichtlichen Heftaufschriebes auf der begrenzten Fläche eines Tablets nicht gewährleistet werden. Dies berichten auch SchülerInnen, die ein Tablet in Großformat besitzen.


Digitale Kommunikation

Am Gymnasium Rutesheim nutzen wir digitale Informations- und Kommunikationswege, soweit dies im rechtlichen Rahmen zulässig ist.

  • Das Gymnasium Rutesheim pflegt die Homepage www.gymnasium-rutesheim.de mehrfach pro Woche, um zu informieren und verschiedene Aspekte des Schullebens zu dokumentieren.
  • Mehrfach im Schuljahr wird darüber hinaus ein Newsletter an alle Eltern der Schule verschickt.
  • Unser Schulportfolio liegt in Form eines digitalen Schulwiki vor. Auf sämtliche Informationen, Dokumente, Formulare und Materialpools können Lehrkräfte, Eltern und Schüler entsprechend ihrer Berechtigungen zugreifen.
  • Die DSBs und WebUntis bieten auf Bildschirmen und in App-Form (Untis Mobile) als digitale Informationsquellen aktuelle Informationen zum Vertretungsplan, Terminen, Veranstaltungen und kurzfristigen Hinweisen.

Über WebUntis hat jede/r SchülerIn Zugang zu einem persönlichen Stunden- und Vertretungsplan. Darüber hinaus sind Hausaufgaben und persönliche Fehlzeiten einsehbar. Die Fehlzeitenverwaltung in der Oberstufe erfolgt ebenfalls mit WebUntis.

  • Alle Lehrkräfte besitzen dienstliche E-Mail-Adressen.
  • Lehrkräfte nutzen die vom Kultusministerium bereitgestellte Messenger-App Threema Work, um dienstlich auf direktem und sicherem Wege kurzfristig kommunizieren zu können.
  • Moodle dient als E-Learning- und Kommunikations-Plattform zwischen SchülerInnen und Lehrkräften.

Datenschutz

Datenschutzbeauftragter an unserer Schule ist Hendrik Soppa datenschutz@gymrut.de