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Zusammenarbeit mit dem Schulträger

Die Zusammenarbeit des Gymnasiums Rutesheim mit dem Schulträger darf als beispielhaft gut bezeichnet werden. Kennzeichnend hierfür sind eine offene Kommunikation und schnelle Wege. Für ein situationsadäquates Schulmanagement ist dies gerade auch während eines laufenden Haushaltsjahres von unschätzbarem Vorteil.

Die außerordentlich gute Zusammenarbeit mit dem Schulträger beschränkt sich aber nicht nur auf einen großzügigen Umgang in Fragen der Etatanforderung und –gewährung. Das ermöglicht unserer Schule mit Sicherheit eine gute sächliche Ausstattung.

Darüber hinaus ist das Gymnasium Rutesheim aber auch ein wichtiger Standortfaktor für die Stadt Rutesheim. Als solcher ist das Gymnasium Rutesheim seinerseits beleibend darum bemüht, integraler Bestandteil des kommunalen Lebens der Stadt Rutesheim zu sein. Das zeigt sich an der bewährten Zusammenarbeit mit vielen außerschulischen Kooperationspartnern aus dem kommunalen und wirstchaftlichen Bereich, u.a. bei der

  • Zusammenarbeit mit den Vereinen der Stadt (Koordination der Hallenbelegung,gemeinsame Auftritte…)
  • Zusammenarbeit mit städtischen Einrichtungen bei zahlreichen schulischen und städtischen Veranstaltungen (Bauhof etc.)
  • Bereicherung des kulturellen Angebots (Musical- und Theateraufführungen der Schule; Auftritt diverser Schulbands bei offiziellen städtischen Veranstaltungen)
  • Zusammenarbeit innerhalb des Schulzentrums (Mensa, Aula)
  • Bei der Kooperation mit Partnern aus der Wirtschaft im Zusammenhang mit BOGY (BOGY-Praktikum, Berufetag, Betriebsbesichtigung, Bewerbungstrainig…)
  • und an vielen anderen Punkten mehr.

Haushaltswesen

Umstellung des Haushaltswesens auf die Kommunale Doppik der Stadt Rutesheim im Kalenderjahr 2020

Die Umstellung hat neben einem neuen Rechnungswesen einen neu strukturierten Haushaltsplan erfordert. Es gibt nicht mehr einen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, sondern einen Ergebnis- und Finanzhaushalt. Im Ergebnishaushalt wird der Ressourcenverbrauch, im Finanzhaushalt die investiven Maßnahmen und der Zahlungsmittelfluss dargestellt. Somit werden alle Beschaffungen unter einem Wert von 1.000 Euro Netto im Ergebnishaushalt gebucht. Nur Anschaffungen, die diesen Betrag überschreiten, werden im Finanzhaushalt gebucht.

Der Ergebnishaushalt wird entsprechend der Schülerzahl bestimmt. Dieser Betrag wird auf folgende Bereiche aufgeteilt:

  • Schuleinrichtung
  • Lehrmittel
  • Lernmittel
  • Lehrerbücherei
  • Schulveranstaltungen
  • Schullandheim
  • Bürobedarf
  • Zeitschriften
  • Post-/Fernmeldegebühren
  • Sonst. Geschäftsausgaben

Mittelanforderungen, die den Finanzhaushalt betreffen, sind jeweils für das kommende Haushaltsjahr vorab zu stellen. Der Termin hierfür liegt Anfang September. Hierfür werden die einzelnen Fachvorsitzenden aufgefordert, ihre Anträge bei der Schulleitung einzureichen, die diese dann nach Absprache an die Stadt Rutesheim weiterleitet.

Die Mittel für die Investitionen im Rahmen des Digitalpaktes werden ausnahmslos als investive Maßnahme im Finanzhaushalt auf eine separate Maßnahme gebucht.

Bauunterhaltung

Das Gymnasium Rutesheim ist eine relativ junge Schule, sie wurde 1997 erbaut und 1999 erweitert. Von daher halten sich bauliche Maßnahmen noch in Grenzen. Dennoch investiert die Stadt Rutesheim als Schulträgerin kontinuierlich in den Erhalt und in den weiteren Ausbau des Gebäudes. Anträge hierfür sind separat und anlassbezogen an das Bauamt zu stellen und werden großzügig behandelt. So werden z.B. die Außenfassade und die Innenwände nach und nach neu gestrichen. Sonstige Baumaßnahmen (Fensterverdunkelung, Schränke etc.) sind in aller Regel problemlos anzusteuern.